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Soziale Sicherheit (Bulgarien)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.04.2006
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 61/2006 (NR: GP XXII RV 951 AB 1014 S. 122 . BR: AB 7374 S. 725 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Jänner 2006 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 mit 1. April 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Bulgarien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
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