vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III Internationale Wirtschaftsstatistik - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.11.1949

Artikel III

Das vorliegende Protokoll wird allen Mitgliedstaaten des Abkommens vom 14. Dezember 1928, betreffend internationale Wirtschaftsstatistik, zur Unterzeichnung oder Annahme offenstehen, denen der Generalsekretär zu diesem Zweck ein Exemplar des vorliegenden Protokolls übermittelt hat.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)