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Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2006

§ 0

Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten

Kurztitel

Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 15/2006

Inkrafttretensdatum

01.02.2006

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol- Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol

StF: BGBl. III Nr. 15/2006

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