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Anlage 8 FH-MTD-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2006

Anlage 8

Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen

Die Absolventen oder Absolventinnen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.

Der Absolvent oder die Absolventin kann

  1. 1. die eigenen Fähigkeiten hinsichtlich fachlicher, organisatorischer, koordinierender sowie administrativer Berufsanforderungen realistisch einschätzen;
  2. 2. eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
  3. 3. kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, die für die Bewältigung komplexer interdisziplinärer Aufgaben erforderlich sind, umsetzen;
  4. 4. Informations- und Aufklärungsgespräche professionell führen und eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin oder den Angehörigen aufbauen;
  5. 5. kulturelle und religiöse Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen berücksichtigen;
  6. 6. nach berufsrechtlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen arbeiten;
  7. 7. den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fortbildungsverpflichtung unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden, um die Qualität der Berufsausübung zu gewährleisten;
  8. 8. zur Weiterentwicklung des Berufs beitragen.

Schlagworte

Gestaltungsfähigkeit, Informationsgespräch

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017

Gesetzesnummer

20004516

Dokumentnummer

NOR40073718

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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