vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 FH-Heb-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.2006

1. Abschnitt

Kompetenzen und Hebammenausbildung Kompetenzen

§ 1

Im Rahmen von Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen für die Ausbildung zur Hebamme ist sicherzustellen, dass die Absolventinnen/Absolventen folgende Kompetenzen erwerben:

  1. 1. fachlich-methodische Kompetenzen gemäß der Anlage 1,
  2. 2. sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen gemäß der Anlage 2 und
  3. 3. wissenschaftliche Kompetenzen gemäß der Anlage 3.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)