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§ 6 Ro-Ro-Fahrgastschiffverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.8.2005

Signifikante Wellenhöhen

§ 6.

Die signifikanten Wellenhöhen werden für die Bestimmung des Wasserstandes auf dem Fahrzeugdeck bei Anwendung der in Anhang I der Ro-Ro-Fahrgastschiff-Richtlinie enthaltenen besonderen Stabilitätsanforderungen zugrunde gelegt. Für die signifikanten Wellenhöhen gelten diejenigen Werte, die mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 10 vH im Jahr nicht überschritten werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2018

Gesetzesnummer

20004235

Dokumentnummer

NOR40067410

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