§ 0
Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro
Kurztitel
Gemeinsame Unterbringung der Außenstellen in Serbien und Montenegro
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
13.06.2005
Langtitel
Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die gemeinsame Unterbringung der Außenstellen der Botschaft der Republik Österreich in Serbien und Montenegro und der Botschaft der Republik Ungarn in Serbien und Montenegro in Podgorica
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 13. Juni 2005 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und der Außenminister der Republik Ungarn (im Weiteren: die Parteien)
- Eingedenk der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern und
- In Anbetracht der Vorteile der gemeinsamen Unterbringung und einer möglichen gemeinsamen Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ihrer Außenstellen in Podgorica
vereinbaren Folgendes:
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