Artikel 6
1. Die Parteien werden die Einzelheiten bezüglich der Nutzung und der Verwaltung des Amtsgebäudes, insbesondere bezüglich der Kostenteilung und der Sicherheitsfragen, gemeinsam festlegen.
2. Die Parteien können ihre Kurierdienste auf Anfrage gegenseitig in Anspruch nehmen.
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