Anhang A
Tierhaltererklärung zur Evaluierung und Optimierung der Haltung
als Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
(Gültigkeit: 12 Monate)
Betrieb: _______________________________________________
Anschrift: _______________________________________________
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LFBIS Nr.: _______________________________________________
Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja □ Nein
In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien:
□ Zuchtsauen mit Saugferkel
□ Absetzferkel
□ Jungsauen, Jungeber
□ Mastschweine
1. Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen:
In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten:
□ Saugferkel im Ausmaß von __%
□ Absetzferkel im Ausmaß von __%
□ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __%
□ Mastschweine im Ausmaß von __%
2. In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche.
Optimierungsbedarf: | |
Tierbeobachtung und Maßnahmen | □ |
Beschäftigungsmaterial | □ |
Stallklima | □ |
Tiergesundheit | □ |
Ernährung | □ |
Struktur uns Sauberkeit der Bucht | □ |
Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung) | □ |
□ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet.
□ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen:
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□ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung
□ Ja □ Nein
3. In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit unerlässlich, da
a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr):
□ Saugferkel
□ Absetzferkel
□ Jungsauen, Jungeber
□ Mastschweine
und/oder
b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere) entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor.
4. □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten.
5. □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet).
Ort, Datum ______________________________________
Unterschrift Tierhalter/in ______________________________________
Unterschrift Tierarzt/Tierärztin* ______________________________________
Unterschrift Berater/in* ______________________________________
* Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022
Gesetzesnummer
20003820
Dokumentnummer
NOR40246551
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