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Anhang A 1. Tierhaltungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2023

Anhang A

Tierhaltererklärung zur Evaluierung und Optimierung der Haltung

als Bestandteil des einzelbetrieblichen, kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

(Gültigkeit: 12 Monate)

Betrieb: _______________________________________________

Anschrift: _______________________________________________

_______________________________________________

LFBIS Nr.: _______________________________________________

Teilnahme am Tiergesundheitsdienst: □ Ja □ Nein

In meinem Schweinebetrieb gibt es die folgenden Tierkategorien:

□ Zuchtsauen mit Saugferkel

□ Absetzferkel

□ Jungsauen, Jungeber

□ Mastschweine

1. Ergebnis der Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen:

In meinem Betrieb sind Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten:

□ Saugferkel im Ausmaß von __%

□ Absetzferkel im Ausmaß von __%

□ Jungsauen, Jungeber im Ausmaß von __%

□ Mastschweine im Ausmaß von __%

2. In meinem Schweinebetrieb wurde eine standardisierte Risikoanalyse nach den Vorgaben der Leitlinie „Risikoanalyse und Optimierungsmaßnahmen zur Verringerung des Risikos von Schwanzbeißen bei Schweinen“ abgeschlossen. Diese umfasst alle unten angeführten Bereiche.

Optimierungsbedarf:

Tierbeobachtung und Maßnahmen

Beschäftigungsmaterial

Stallklima

Tiergesundheit

Ernährung

Struktur uns Sauberkeit der Bucht

Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung)

  

□ Geeignete Optimierungsmaßnahmen werden/wurden eingeleitet.

□ Art der eingeleiteten Optimierungsmaßnahmen:

___________________________________________________

___________________________________________________

□ Teilnahme an einem TGD-Programm im Sinne des Punktes 2.11.3. der Anlage 5 der 1.  Tierhaltungsverordnung

□ Ja □ Nein

3. In meinem Schweinebetrieb ist für den Gesamtbestand das Kürzen der Schwänze derzeit unerlässlich, da

a) in meinem Betrieb Schwanz-/Ohrverletzungen in folgenden Produktionsstufen aufgetreten sind (jeweils > 2% der Tiere im Vorjahr):

□ Saugferkel

□ Absetzferkel

□ Jungsauen, Jungeber

□ Mastschweine

und/oder

b) aus einem/mehreren Fremdbetrieb/en die Unerlässlichkeit dargelegt wurde, (eine/mehrere) entsprechende gültige Tierhalter-Erklärung/en liegt/liegen vor.

4. □ In meinem Schweinebestand wird seit _______ eine unkupierte Kontrollgruppe gehalten.

5. □ In meinem Schweinebestand werde ich gemäß Punkt 2.11.1.3. Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ab ________ nachweislich eine unkupierte Kontrollgruppe halten (Zu diesem Zeitpunkt wird eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren belegt; unkupierte Schweine werden dauerhaft zB über eine farbige Markierung der Ohrmarke gekennzeichnet).

Ort, Datum ______________________________________

Unterschrift Tierhalter/in ______________________________________

Unterschrift Tierarzt/Tierärztin* ______________________________________

Unterschrift Berater/in* ______________________________________

* Die Unterschrift durch den/die Tierhalter/in ist verpflichtend, die Bestätigung durch den Tierarzt/Berater, die Tierärztin/Beraterin ist freiwillig.“

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2022

Gesetzesnummer

20003820

Dokumentnummer

NOR40246551

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