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§ 2 Festsetzung des Anpassungsfaktors, der Anpassungsfaktormesszahl, der Anpassungsrichtwertmesszahl und der Pensionserhöhung für das Jahr 2005

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.12.2004

§ 2.

Die Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 299a Abs. 2 ASVG beträgt für das Jahr 2005 1,5%.

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2019

Gesetzesnummer

20003794

Dokumentnummer

NOR40058837

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