§ 0
Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen
Kurztitel
Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über
den Zusammenstoß von Schiffen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 363/1935
Inkrafttretensdatum
04.09.1935
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Geltungsbereich der internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot
StF: BGBl. Nr. 363/1935
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