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Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.1935

§ 0

Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen

Kurztitel

Schiffahrt - Hilfeleistung und Bergung in Seenot sowie Regeln über

den Zusammenstoß von Schiffen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 363/1935

Inkrafttretensdatum

04.09.1935

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes, betreffend den Geltungsbereich der internationalen Übereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Seenot

StF: BGBl. Nr. 363/1935

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