Anlage 1
Anlage1
- 1. Internationales Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926.
- 2. Abkommen, womit das Internationale Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926 abgeändert wird, unterzeichnet am 31. Oktober 1938.
- 3. Internationales Sanitätsabkommen von 1944, womit das Internationale Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926 abgeändert wird.
- 4. Protokoll, womit das Internationale Sanitätsabkommen von 1944 verlängert wird. (Zur Unterzeichnung aufgelegt mit 23. April 1946; in Kraft getreten am 30. April 1946.)
- 5. Internationales Sanitätsabkommen für die Luftfahrt vom 12. April 1933.
- 6. Internationales Sanitätsabkommen für die Luftfahrt von 1944, womit das Internationale Sanitätsabkommen für die Luftfahrt vom 12. April 1933 abgeändert wird.
- 7. Protokoll, womit das Internationale Sanitätsabkommen für die Luftfahrt von 1944 verlängert wird. (Zur Unterzeichnung aufgelegt mit 23. April 1946; in Kraft getreten am 30. April 1946.)
- 8. Internationale Übereinkunft, betreffend die den Seeleuten der Handelsmarine zu gewährenden Erleichterungen für die Behandlung der Geschlechtskrankheiten, Brüssel, 1. Dezember 1924.
- 9. Opiumkonvention, Genf, 19. Februar 1925.
- 10. Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel, Genf, 13. Juli 1931.
- 11. Abkommen über das Antidiphtherieserum, Paris, 1. August 1930.
- 12. Internationales Abkommen über den gegenseitigen Schutz gegen das Denguefieber, Athen, 25. Juli 1934.
- 13. Internationale Übereinkunft, betreffend die Abschaffung der Gesundheitspässe; Paris, 22. Dezember 1934.
- 14. Internationale Übereinkunft, betreffend die Abschaffung der Konsularsichtvermerke auf den Gesundheitspässen, Paris, 22. Dezember 1934.
- 15. Internationale Übereinkunft, betreffend den Transport von Leichen, Berlin, 10. Februar 1937.
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