Artikel 7
Dieses Protokoll soll in Kraft treten, wenn zwanzig Regierungen, die Vertragsteile des Abkommens von 1907 sind, Vertragsteile dieses Protokolls geworden sind.
Zu Urkund dessen, haben die gehörig bevollmächtigten Vertreter ihrer betreffenden Regierungen das vorliegende Protokoll unterzeichnet, das in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind, in einem einzigen Original errichtet ist, das beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt werden soll. Beglaubigte Abschriften werden vom Generalsekretär der Vereinten Nationen jeder Regierung, die unterzeichnet und angenommen hat, und jeder anderen Regierung übermittelt, die zur Zeit der Unterzeichnung dieses Protokolls ein Vertragsteil des Abkommens von 1907 ist. Der Generalsekretär wird jeden der Vertragsteile dieses Protokolls sobald als möglich verständigen, wann es in Kraft tritt.
Gegeben in der Stadt New York am zweiundzwanzigsten Juli 1946.
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