§ 0
Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 3. Abkommen
Kurztitel
Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 3. Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 96/1949
Inkrafttretensdatum
07.04.1948
Langtitel
3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juli bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.
StF: BGBl. Nr. 96/1949
Präambel/Promulgationsklausel
Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen
sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,
haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,
haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und
sind daher übereingekommen wie folgt:
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