Artikel 1
Im Sinn dieses Protokolls bedeutet “Übereinkommen" das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
Im Sinn dieses Protokolls bedeutet “Übereinkommen" das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
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