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Artikel 6 Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2004

Artikel 6

Unverletzlichkeit der Archive

Die Archive des Ständigen Sekretariats sowie alle Dokumente und Datenträger, die ihm gehören oder sich in seinem Besitz befinden, sind unverletzlich.

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