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§ 4 Vorübergehende sachliche Immunität von Kulturgut-Leihgaben zum Zweck der öffentlichen Ausstellung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2003

§ 4

Bis zur Rückgabe an den Verleiher sind gerichtliche Klagen auf Herausgabe, Beschlagnahmen sowie Exekutionsmaßnahmen jeglicher Art unzulässig.

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