Schlussbestimmung
§ 6
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen, BGBl. II Nr. 250/2000, außer Kraft.
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