Berufsprofil
§ 2
§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Kunden bei der Auswahl von Trainingsprogrammen unter Berücksichtigung körperlicher sowie zeitlich und technisch bedingter Voraussetzungen beraten,
- 2. Service- und Betreuungskonzepte zusammenstellen und auf Kundenwünsche abstimmen,
- 3. Trainingsgeräte vorbereiten, bereitstellen und präsentieren,
- 4. Wartungsarbeiten und Einstellarbeiten an den Geräten durchführen,
- 5. Kunden bei der Durchführung des Trainingsprogramms betreuen und beraten,
- 6. Produkte und weitere Dienstleistungen anbieten und repräsentieren,
- 7. Kundeneinwendungen und Reklamationen beraten,
- 8. Bürotätigkeiten (Schriftverkehr, Kundenevidenz, Postverkehr, Ausstellen von Zahlungsbelegen, Mitgliedskarten usw.) durchführen,
- 9. Kunden über das gesamte Leistungsangebot des Lehrbetriebes informieren und beraten.
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