Artikel 19
ANPASSUNG AN MULTILATERALE ABKOMMEN
Dieses Abkommen wird abgeändert, falls es mit etwaigen für beide Vertragsparteien verbindlichen multilateralen Abkommen in Einklang zu bringen ist.
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2019
Gesetzesnummer
20002853
Dokumentnummer
NOR40042938
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