Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 9
In den Fällen der Gewährung von Sachleistungen nach Artikel 16 des Abkommens sind die Artikel 6 und 7 entsprechend anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 9
In den Fällen der Gewährung von Sachleistungen nach Artikel 16 des Abkommens sind die Artikel 6 und 7 entsprechend anzuwenden.
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