Statistische Einheiten, Erhebungsbereich
§ 3.
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
- 1. alle natürlichen Personen, für die ein Lohnzettel, ein Einkommensteuer- oder ein Arbeitnehmerveranlagungsbescheid ausgestellt wurde oder die Transferzahlungen bezogen haben,
- 2. alle Unternehmer und sonstigen juristischen Personen, für die ein Umsatz- oder Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde, oder die eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht haben,
- 3. alle Lohnzettelaussteller, soweit sie nicht schon durch Z 1 oder 2 erfasst sind.
Schlagworte
Einkommensteuerbescheid, Umsatzsteuerbescheid
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2020
Gesetzesnummer
20002678
Dokumentnummer
NOR40131108
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