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Artikel 1 Internationale Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (ATP)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.3.1979

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Luxemburg und die Niederlande ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (BGBl. Nr. 144/1978, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 206/1978) am 9. Mai 1978 bzw. am 30. November 1978 hinterlegt.

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