vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Verordnung - BMF-BGBl II 2002/483

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.12.2002

Zeitpunkt der Übertragung

§ 3

Der neue Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung, wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)