vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 63 FGV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2003

Versandbehälter zur Versorgung von ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen

§ 63.

Werden Versandbehälter zur Versorgung von während des Betriebes ortsveränderlichen Gasverbrauchseinrichtungen (zB bei Flämmarbeiten) betriebsmäßig auf verschiedenen Standorten verwendet oder vorübergehend aufgestellt, so müssen solche Versandbehälter, wenn sie eine Füllmenge von mehr als 15 kg aufweisen, durch geeignete Vorrichtungen gegen Umstürzen gesichert sein.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2020

Gesetzesnummer

20002354

Dokumentnummer

NOR40037708

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)