vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 42 Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften

§ 42

Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften sind als Verweis auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)