Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Arbeitsplatz einrichten,
- 2. Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen,
- 3. erforderliche Materialien fachgerecht auswählen, beschaffen und überprüfen,
- 4. verschiedene Materialien und ihre Besonderheiten bei der Verarbeitung sowie verschiedene Kunststofftechniken erkennen,
- 5. Verbindung zwischen Diagnose bzw. Verordnung des Arztes und dem herzustellenden Heilbehelf herstellen (wie orthopädischer Schuh, zugerichteter Konfektionsschuh),
- 6. Fußerkrankungen auch nach der Trittspur erkennen,
- 7. Heilbehelf (wie orthopädischer Schuh, zugerichteter Konfektionsschuh) unter Berücksichtigung verschiedener Fußerkrankungen nach Anweisung fachgerecht herstellen,
- 8. statische und biomechanische Gesetze in allen Arbeiten berücksichtigen,
- 9. Arbeiten unter Berücksichtigung der einzelnen Sicherheits- und Umweltstandards ausführen,
- 10. technische Daten über den Arbeitsablauf und Arbeitsergebnisse erfassen,
- 11. an der Kundenberatung mitwirken.
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