§ 0
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)
Kurztitel
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 94/2002
Inkrafttretensdatum
01.08.2001
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
StF: BGBl. III Nr. 94/2002
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 20. Jänner 1999 bzw. 27. Juni 2001 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 1. August 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß diesen Bestimmungen vorzugehen.
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