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Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2001

§ 0

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)

Kurztitel

Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/2002

Inkrafttretensdatum

01.08.2001

Langtitel

VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr

StF: BGBl. III Nr. 94/2002

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Art. 11 der Vereinbarung wurden am 20. Jänner 1999 bzw. 27. Juni 2001 vorgenommen; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 1. August 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet, sind, geleitet vom Bestreben, die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr zwischen beiden Vertragsstaaten zu regeln, übereingekommen, bei der Durchführung ihrer Aufgaben gemäß diesen Bestimmungen vorzugehen.

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