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Artikel 20 Luftverkehrsabkommen (Belize)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2001

Artikel 20

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien am 31. August 2001 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2019

Gesetzesnummer

20001720

Dokumentnummer

NOR40026946

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