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Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 263/2001
Typ
Vertrag – Kirgisistan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.11.2001
Unterzeichnungsdatum
17.03.1998
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KIRGISISCHEN REPUBLIK
StF: BGBl. III Nr. 263/2001
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 16. Oktober 1998 bzw. 11. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. November 2001 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kirgisischen Republik
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2019
Gesetzesnummer
20001719
Dokumentnummer
NOR30001868
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