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§ 1 Einbeziehungen in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.12.2001

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes werden einbezogen:

  1. 1. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Hirschegg;
  2. 2. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinde Oppenberg;
  3. 3. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Marktgemeinde Veitsch;
  4. 4. die Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission der Gemeinden Neuberg an der Mürz, Altenberg an der Rax, Kapellen und Mürzsteg.

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