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§ 4a Amtszulagen der akademischen Funktionäre gemäß UOG 1993 und KUOG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2002

§ 4a

Für die Monate Oktober bis Dezember 2003 gebühren 25 vH der in § 2 für das Studienjahr 2001/2002 festgesetzten Beträge. Die Auszahlung erfolgt abweichend von § 4 Abs. 5 in 3 Monatsraten.

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