vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 9 Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.9.2001

Artikel 9

— ARTIKEL NEUN

IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER

Dieses MOU, bestehend aus den Artikeln 1 bis 9 und den Annexen A bis C, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis alle im Zusammenhang mit der Übung stehenden Angelegenheiten gelöst sind.

Ausgeführt in zwei (2) Originalen in englischer Sprache,

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2025

Gesetzesnummer

20001568

Dokumentnummer

NOR40023890

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)