Artikel 9
— ARTIKEL NEUN
IN-KRAFT-TRETEN UND GELTUNGSDAUER
Dieses MOU, bestehend aus den Artikeln 1 bis 9 und den Annexen A bis C, tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag der letzten Unterzeichnung in Kraft. Es bleibt solange in Kraft, bis alle im Zusammenhang mit der Übung stehenden Angelegenheiten gelöst sind.
Ausgeführt in zwei (2) Originalen in englischer Sprache,
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2025
Gesetzesnummer
20001568
Dokumentnummer
NOR40023890
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