vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2001

§ 0

Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 170/2001

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Unterzeichnungsdatum

21.08.1998

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA

StF: BGBl. III Nr. 170/2001

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens wurde am 15. März 2000 bzw. am 20. April 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 19 mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Bosnien und Herzegowina,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

20001544

Dokumentnummer

NOR30001680

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte