vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 FMABG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.8.2001

Verweise

§ 27.

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)