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§ 1 Umwandlung der NÖ Umweltschutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2001

§ 1.

Die nach dem NÖ Umweltschutzgesetz 1984, NÖ LGBl. Nr. 8050, eingerichtete Körperschaft öffentlichen Rechts „NÖ Umweltschutzanstalt“ kann in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden, deren Anteile zum Zeitpunkt der Umwandlung im Eigentum des Landes Niederösterreich stehen. Der Formwechsel wird mit der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Firmenbuch wirksam. Mängel des Formwechsels lassen die Wirkungen der Eintragung unberührt. Im Firmenbuch ist auch einzutragen, dass die Gesellschaft durch Umwandlung nach diesem Bundesgesetz aus der NÖ Umweltschutzanstalt, einer Körperschaft öffentlichen Rechts, hervorgegangen ist.

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2021

Gesetzesnummer

20001451

Dokumentnummer

NOR40020290

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