Artikel 22
Vollstreckung
Jede Vertragspartei vollstreckt Verpflichtungen zu einer Geldleistung aus einem Schiedsspruch in Übereinstimmung mit der ICSID Konvention.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 22
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Jede Vertragspartei vollstreckt Verpflichtungen zu einer Geldleistung aus einem Schiedsspruch in Übereinstimmung mit der ICSID Konvention.
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