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Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.6.1932

§ 0

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kurztitel

Unterdrückung der Verwendung von weißem Phosphor

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 144/1932

Inkrafttretensdatum

03.06.1932

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 28. Mai 1932, betreffend den Beitritt Ägyptens zum Berner Internationalen Übereinkommen vom 26. September 1906 zur Unterdrückung der Verwendung von weißem (gelbem) Phosphor bei der Streichholzfabrikation.

StF: BGBl. Nr. 144/1932

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