§ 0
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren
Kurztitel
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 63/2001
Typ
K
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
31.01.2001
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, und die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, gesetzwidrig waren
StF: BGBl. II Nr. 63/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2023
Gesetzesnummer
20001160
Dokumentnummer
NOR30001247
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