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VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.1.2001

§ 0

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

Kurztitel

VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden und die Verordnung mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden gesetzwidrig waren

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 63/2001

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.01.2001

Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, und die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Tarife für das Netzbereitstellungsentgelt bestimmt werden, gesetzwidrig waren

StF: BGBl. II Nr. 63/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2023

Gesetzesnummer

20001160

Dokumentnummer

NOR30001247

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