Artikel 7
Rechtliche Stellung der Doppelbürger
Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens berühren in keiner Weise die rechtliche Stellung der Betroffenen in bezug auf die Staatsangehörigkeit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 7
Rechtliche Stellung der Doppelbürger
Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens berühren in keiner Weise die rechtliche Stellung der Betroffenen in bezug auf die Staatsangehörigkeit.
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