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Artikel 7 Militärdienst der Doppelbürger samt Anhang (Schweiz)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2001

Artikel 7

Rechtliche Stellung der Doppelbürger

Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens berühren in keiner Weise die rechtliche Stellung der Betroffenen in bezug auf die Staatsangehörigkeit.

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