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Art. 1 § 4 Euro-GenBeG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.2000

Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander

§ 4

Durch die Umstellung der Geschäftsanteile auf Euro in dem in § 2 zweiter Satz festgelegten Ausmaß erfahren die Rechte der Genossenschafter im Verhältnis zueinander keine Änderung.

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