Artikel 1
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Stadtgemeinde Bad Ischl einbezogen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 1
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der örtlichen Lawinenwarnkommission der Stadtgemeinde Bad Ischl einbezogen.
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