vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Behandlung von Lebensmitteln und Verzehrprodukten mit ionisierenden Strahlen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.10.2000

Schlussbestimmung

§ 12

Durch diese Verordnung werden nachstehende Richtlinien umgesetzt:

  1. 1. Richtlinie 1999/2/EG vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile;
  2. 2. Richtlinie 1999/3/EG vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)