Bekanntmachung
§ 10
Die Namen der bestellten Schiedsrichter sind in geeigneter Form bekannt zu machen und dem Landeshauptmann von Wien mitzuteilen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Namen der bestellten Schiedsrichter sind in geeigneter Form bekannt zu machen und dem Landeshauptmann von Wien mitzuteilen.
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