vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 InvFG-V 2000

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.3.2000

§ 3

§ 3. Die §§ 41 und 42 Abs. 1 des Investmentfondsgesetzes 1993 sind in Bezug auf die Börsenumsatzsteuer in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 106/1999 noch auf Vorgänge vor dem 1. Oktober 2001 anzuwenden. Im übrigen tritt § 41 am 1. Jänner 2000 in Kraft. § 40 Abs. 1 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999 ist anzuwenden, wenn die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsgutes nach dem 30. September 2001 erfolgt ist. § 42 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 106/1999 ist anzuwenden, wenn die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsgutes nachweislich vor dem 1. Oktober 2001 erfolgt ist.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)