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Unterhaltungsansprüche im Ausland - Geltendmachung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.2.2000

§ 0

Unterhaltungsansprüche im Ausland - Geltendmachung

Kurztitel

Unterhaltungsansprüche im Ausland - Geltendmachung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 19/2000

Inkrafttretensdatum

09.02.2000

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

StF: BGBl. III Nr. 19/2000

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