Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 10. November 1999 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 77/1997) hinterlegt.
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