Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2000 in Kraft.
(2) Gemäß § 104 Abs. 4 B-BSG wird festgestellt, dass mit Inkrafttreten dieser Verordnung folgende Bestimmungen der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985, die gemäß § 100 Abs. 3 B-BSG als Bundesgesetz gelten, außer Kraft treten: § 2 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1 bis 5 und 9, § 4 Abs. 1 letzter Satz, Abs. 2 erster bis dritter Satz und Abs. 3 sowie die Anlage.
(3) § 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 294/2005 tritt mit 1. Oktober 2005 in Kraft.
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