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Artikel 1 Trassenverlauf - Hochleistungsstrecke Kufstein-Innsbruck-Brenner

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.9.1999

Artikel 1

1. Der Trassenverlauf der Ausbaustrecke Unterinntal von Kundl/Radfeld nach Baumkirchen im Zuge der Hochleistungsstrecke Staatsgrenze bei Kufstein-Innsbruck-Staatsgrenze am Brenner im Bereich der Gemeinden Baumkirchen, Fritzens, Mils, Buch bei Jenbach, Jenbach, Stans, Terfens, Vomp, Wiesing, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Kundl, Münster, Radfeld und Reith im Alpbachtal wird wie folgt bestimmt:

Die Neubaustrecke im Abschnitt Kundl/Radfeld-Baumkirchen beginnt zwischen den Gemeinden Kundl und Radfeld und verläuft in der Mitte zwischen den aufgeweiteten Gleisen der bestehenden Westbahnstrecke. Hier erfolgt auch eine Verknüpfung zwischen den beiden Strecken. Dieser Neubaustreckenabschnitt wird nach Osten provisorisch an die Bestandsstrecke in Kundl angeschlossen, die solange genutzt wird, bis der nächste Neubaustreckenabschnitt, die „Umfahrung Wörgl“, mit dem Angerberger Tunnel durchgehend errichtet sein wird. Östlich von Radfeld taucht die Neubaustrecke in Tieflage ab, unterfährt das südliche Gleis der Bestandsstrecke und schwenkt in einem Tunnel, der in offener Bauweise errichtet wird (= Unterflurtrasse), nach Süden zum Portal des Brixlegger Tunnels. Mit diesem Tunnel wird der Bereich von Rattenberg und Brixlegg umfahren. Anschließend an den bergmännischen Teil dieses Tunnels folgt eine Unterflurtrasse einschließlich einer Unterfahrung des Inn. Es schließt dann im Bereich von Münster eine Parallelführung der neuen Gleise auf der Südseite der Bestandsstrecke an. Dort wird die Neubaustrecke auf einer ca. 1,1 km langen Strecke in einer Grundwasserwanne geführt. Danach umfährt die Neubaustrecke mit dem Tunnel Bradl Münster den Weiler Bradl. Nach einer kurzen offenen (= oberirdischen) Strecke in Wiesing folgt der Tunnel Jenbach unter dem Tiergarten und anschließend eine Unterflurtrasse, die den Bereich des Jenbacher Bahnhofs unterfährt. Westlich von Jenbach verläuft die neue Eisenbahn in offener Streckenführung zwischen den aufgeweiteten Gleisen der Westbahnstrecke. Die beiden Trassen werden hier verknüpft. Unmittelbar vor dem Ortsgebiet von Stans taucht die Neubaustrecke wieder in Tieflage ab, unterfährt den Stanser Bach, die Inntal Autobahn A 12 sowie die Landesstraße L 215 und führt bei Fiecht in den bergmännischen Teil des Vomper Tunnels. Mit dem Vomper Tunnel werden die Orte Stans, Fiecht, Schwaz, Vomp und Vomperbach großräumig umfahren. Dieser Tunnel unterfährt den Vomperberg, schwenkt anschließend nach Süden, unterquert den Vomperbach und führt danach an die Bestandsstrecke im Bereich westlich des Ortsgebietes von Neu-Terfens heran. Ab hier verläuft die Neubaustrecke in einer Galerie- bzw. Unterflurstrecke, die in offener Bauweise hergestellt wird. Westlich von Fritzens wird die bestehende Westbahnstrecke vom Siedlungsgebiet weg nach Süden verlegt und verläuft künftig auf (über) der Unterflurtrasse der Neubaustrecke. Die Unterflurstrecke reicht bis zum Sportplatz von Baumkirchen und taucht in der Mitte zwischen den aufgeweiteten Gleisen der Bestandsstrecke wieder auf deren Höhenlage auf. Die Neubaustrecke endet mit der Einbindung in die Abzweigstelle Baumkirchen, die im Zuge des Bauvorhabens der Umfahrung Innsbruck errichtet wurde.

2. Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HlG darstellt, ist in den beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, beim Amt der Tiroler Landesregierung, den Gemeinden Baumkirchen, Fritzens, Mils, Buch bei Jenbach, Jenbach, Stans, Terfens, Vomp, Wiesing, Breitenbach am Inn, Brixlegg, Kundl, Münster, Radfeld und Reith im Alpbachtal aufliegenden „Verordnungsplänen mit Geländestreifen (HL-Gesetz § 3)“ Nr. BV-KUBK-00000-01317.0 bis BV-KUBK-00000-01321.0 und Nr. BV-KUBK-00000-01427.0 bis BV-KUBK-00000-01432.0 durch grau unterlegte Flächen ausgewiesen.

3. Bei der Erlassung der Verordnung wurden die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitserklärung, Stellungnahmen, Umweltverträglichkeitsgutachten, Ergebnis der öffentlichen Erörterung) gemäß § 17 Abs. 3 UVP-G berücksichtigt.

Die Umweltverträglichkeitserklärung und das Umweltverträglichkeitsgutachten sowie das Protokoll der öffentlichen Erörterung liegen bei den in Abs. 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht auf. Eine Veröffentlichung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Sinne des § 17 Abs. 5 UVP-G erfolgt unmittelbar im Anschluß an die Verlautbarung dieser Verordnung in einer Ausgabe der Wiener Zeitung sowie des Boten für Tirol und wird in den in Abs. 2 genannten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden.

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